Ein neues Urteil des Landgerichtes Stuttgart verunsichert zur Zeit XING Nutzer. Das Landgericht sagt, dass die jetzige Form des Impressums auf XING abmahnfähig ist. Für Interessierte hier das komplette Urteil:  Link zum Urteil

Nach diesem Urteil müssen nicht nur die Unternehmensprofile auf XING ein Impressum haben, sondern auch Freiberufler, Inhaber von Betrieben und Geschäftsführer. Dies haben wohl die wenigsten Nutzer auf der Plattform. Allerdings können nur Mitbewerber abmahnen. Privatpersonen sind übrigens nicht von der Impressumspflicht betroffen.

Dem Landgericht war der übliche Link zum Impressum am unteren Rand zu wenig, da dieser auch in kleiner Schriftform gehalten war. Der Rechtsanwalt  Carsten Ulbricht hatte gegen eine Abmahnung geklagt und hat die Klage verloren. Er hat allerdings Berufung eingelegt und somit ist das Urteil noch nichts rechtskräftig.

Auf Nachfrage von silicon.de sagte der Xing-Sprecher Marc-Sven Kopka: “Wir werden in Kürze das Impressum entsprechend den Vorgaben des Landgerichts Stuttgart anpassen. Unsere Mitglieder müssen nichts weiter tun”. Kopka wies außerdem auf der zur Zeit sehr unklare Situation der Impressumspflicht hin. Das Landgericht München urteilte im Juni, dass bei einem fehlenden Impressum auf XING keine Abmahnmöglichkeit besteht.